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Medizinrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
Für Juristinnen und Juristen: zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht

  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten
  • hochkarätige Lehrende aus verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens
  • Erweiterung der eigenen Perspektive durch interdisziplinären Austausch

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad 
      "Master of Laws" (LL.M.)

    • Fachanwaltschaft für Medizinrecht |
      über 300 ärztliche Fortbildungspunkte

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich 

    • Nächster Studienbeginn:
      21. Oktober 2024
      (Vorschaltkurs im Juli)

    • Dauer:
      3 Semester zzgl. Masterarbeit

    • Kosten:
      12.900 €

    • Erweitern Sie Ihr
      Netzwerk

    • Medizinrecht und Münster – ein Perfect Match! Der berufsbegleitende Masterstudiengang der Universität Münster bietet aus Studierendensicht alles, was ein ideales Studium ausmacht: facettenreiche…

      Dr. Patrick Christian Otto, LL.M.,
      Geschäftsführer, Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V., Berlin

    • Den Masterstudiengang Medizinrecht kenne ich aus zwei Perspektiven – zunächst als Teilnehmer und seit einigen Jahren auch als Dozent. Mir persönlich hat der Studiengang eine sehr umfassende…

      Björn Stäwen, LL.M.,
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht,
      KWM LAW PartG mbB, Münster/Berlin

    • Es hat sich gelohnt, die Komfort-Zone zu verlassen und den Perspektivwechsel zu wagen! Meine berufliche Tätigkeit profitiert inzwischen in hohem Maße von den neuen Erkenntnissen und die Kommunikation…

      Dr. Kristina Böhm, MHA, MBA, LL.M.,
      Amtsärztin und Leitung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam (LHP)

      Inhalte des Studiums

      • 1. Term: Öffentliches Recht
      • 2. Term: Zivilrecht
      • 3. Term: Strafrecht
       

      Das im Rahmen der drei Blockveranstaltungen vermittelte Grundverständnis in den Bereichen Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ist angesichts ihrer zentralen Rolle und der Verzahnung zum Medizinrecht unverzichtbar. Für die Teilnehmenden ohne juristisches Erststudium wird so eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht. 

      Der Vorschaltkurs umfasst insgesamt 100 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) sowie drei Klausuren. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtswissenschaftliches Erststudium ist die Teilnahme verpflichtend und das Bestehen von zwei der drei angebotenen Klausuren Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang.

      Einzelbuchung
      Sofern Kapazitäten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit den Vorschaltkurs bzw. einzelne Terms auch losgelöst von einer Bewerbung zum Masterstudium „Medizinrecht“ zu buchen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.

      Ärztliche Fortbildung
      Der Vorschaltkurs ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Kurses vergibt die Ärztekammer 40 (Term 1), 35 (Term 2) und 25 (Term 3) Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Kurses können also bis zu 100 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.

      1.1 Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
      1.2 Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
      1.3 Die Rechtsverhältnisse zwischen Ärztin/Arzt bzw. Krankenhaus und Patientinnen/Patienten
      1.4 Systematik des SGB, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
      1.5 Medizinische Ethik/Ethische Grundlagen des Medizinrechts
      1.6 Medizinisch-ökonomische Entscheidungsaspekte im klinischen Alltag
      1.7 Medizinische Grundlagen (Online-Kurs für Nicht-Medizinerinnen und 
      -Mediziner)
       

      2.1 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztinnen, Ärzte und des Krankenhausträgers) – Einführung
      2.2 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztinnen, Ärzte und des Krankenhausträgers) – Vertiefung
      2.3 (Zivil-)Prozessuale Besonderheiten und Verfahrensrecht
      2.4 Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht
      2.5 Materielles Arztstrafrecht

      3.1 Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen
      3.2 Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
      3.3 E-Health und Telemedizin: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz
      3.4 Heimrecht
      3.5 Das Recht der Pflege
      3.6 Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

      4.1 Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
      4.2 Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen Krankenversicherung
      4.3 Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der GKV
      4.4 Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht

      5.1 Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht)
      5.2 Compliance Management
      5.3 Arzneimittelrecht
      5.4 Medizinprodukte- und Heilmittelwerberecht
      5.5 Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen

      6.1 Sonstiges Vertragsrecht der Ärztinnen und Ärzte
      6.2 Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärztinnen und Ärzte
      6.3 Neue Versorgungsformen
      6.4 Vergütungsrecht der Krankenhäuser und Heilberufe
      6.5 Private Krankenversicherung
      6.6 Grundzüge des Apothekenrechts
       

      7.1 Haftpflichtversicherungsschutz im Heilwesen
      7.2 Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
      7.3 Die Darstellung von Ärzten und Ärztinnen in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht
      7.4 Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis
      7.5 Ärztliches Berufsrecht
      7.6 Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker und Heilhilfsberufe/Gesundheitshandwerkerinnen/Gesundheitshandwerker
      7.7 Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen

      8.1 Recht der Biomedizin
      8.2 Grundlagen der Gesundheitsökonomik
      8.3 Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
      8.4 Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens

      Termine des Studienjahrgangs 2024

      • VorschaltkursTerm 1:
        18.-21. Juli 2024
        für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • VorschaltkursTerm 2.1:
        6.+7. August 2024
        für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • VorschaltkursTerm 2.2:
        15.-17. August 2024
        für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • VorschaltkursTerm 3:
        5.-7. September 2024
        für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • 1. Term21.-26. Oktober 2024
      • Zusatzveranstaltung6. November 2024 für Nichtmedizinerinnen und -mediziner
      • 2. Term21.-23. November 2024+ Klausur
      • 3. Term9.-11. Januar 2025
      • 4. Term13.-15. Februar 2025+ Klausur
      • 5. Term13.-15. März 2025
      • 6. Term7.+8. April 2025+ Klausur
      • 7. Term15.-17. Mai 2025
      • 8. Term26.-28. Juni 2025+ Klausur
      • 9. Term24.-26. Juli 2025
      • 10. Term21.-23. August 2025+ Klausur
      • 11. Term25.-27. September 2025
      • 12. Term23.-25. Oktober 2025+ Klausur
      • 13. Term13.-15. November 2025
      • 14. Term11.-13. Dezember 2025+ Klausur
      • 15. Term8.-10. Januar 2026
      • 16. Term7. Februar 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Unsere Lehrenden

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Prof. Dr. Peter Wigge
          Rechtsanwälte Wigge, Münster, Vorsitzender

        • Prof. Dr. Ernst Hauck
          Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., Kassel

        • Dr. Isabelle Kotzenberg
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.
          Ministerialdirektor a.D., Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Berlin

        • Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
          Universität Münster, Akademischer Leiter

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Versorgungseinrichtungen, Beratungshäusern und der Gerichtsbarkeit, 

        Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Medizinrechts zu profitieren.

        • Dr. Peter Altenburger
          Altenburger Rechtsanwälte, Düsseldorf

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
          Beckervordersandfort & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Münster

        • Jeannette Breitkopf-Schönhauser
          Rechtsanwältin, Münster

        • Claus Burgardt
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Dr. Katja Fahlbusch
          Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht

        • Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam
          Universität Basel

        • Michael Frehse
          Kanzlei am Ärztehaus, Münster, zugleich Vorstandsmitglied bei med.iatori - Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht e.V.

        • Prof. Dr. Peter W. Gaidzik
          Private Universität Witten/Herdecke

        • Dr. Martin Greiff
          Ratzel Rechtsanwälte, München

        • Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Ernst Hauck
          Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., Kassel

        • Dr. Nicola Hegerfeld, LL.M.
          Rheinische Notarkammer, Köln

        • Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M.
          Universität Hamburg

        • Priv.-Doz. Dr. Bernhard Jakl, M.A.
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Christian Katzenmeier
          Universität zu Köln

        • Dr. Dagmar Keysers
          Dr. Eick & Partner, Hamm

        • Karsten Kienitz
          KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M.

        • Prof. Dr. Thorsten Kingreen
          Universität Regensburg

        • Lukas Klement, LL.M.
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Alexander Korthus, LL.M.
          Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin

        • Dr. Sebastian Krekeler, LL.M.
          Bergmann und Partner, Hamm

        • Dr. Hartmut Lange
          Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund

        • Dr. Claudia Mareck
          PPP Rechtsanwälte, Münsterland

        • Dr. Max Middendorf
          Bergmann und Partner, Hamm

        • Dr. Christian Moers
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Prof. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M.
          Fachhochschule Münster

        • Prof. Dr. Ingo Palsherm
          Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

        • Jan Paus, LL.M., LL.M.
          Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster

        • Christian Pinnow
          D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf

        • Dr. Christian Reuther
          D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

        • Dr. Christian Rybak
          Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Dr. Andrea Sautter
          Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, München

        • Dr. Matthias Schatz
          PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

        • Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
          Universität Münster

        • Arno Schubach
          Johannsen Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.

        • Björn Stäwen, LL.M.
          KWM LAW PartG mbB, Münster/Berlin

        • Dr. Thorsten Süß
          BLD Bach Langheid Dallmayr, Köln

        • Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff
          HHL Leipzig Graduate School of Management

        • Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
          Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

        • Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.
          Ministerialdirektor a.D., Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Berlin

        • Andreas Wagener
          Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berlin

        • Dr. Tobias Weimer, M.A.
          Kanzlei Dr. Weimer – Medizinrecht | Strafrecht, Mülheim a. d. Ruhr

        • Dr. Carolin Wever
          Bergmann & Partner, Hamm

        • Prof. Dr. Peter Wigge
          Rechtsanwälte Wigge, Münster

        • Dr. Thomas Willaschek
          Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 8 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Präsentationsprüfung
          (Modul 8)

        • Masterarbeit 
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        • Obligatorische Studienleistung in Modul 8
        • Interdisziplinäre Gruppenarbeit
        • Vorbereitungszeit: 4 Stunden  
        • Präsentation/Diskussion: 30 Minuten
        • Die Note fließt nicht in die Gesamtnote ein

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
           

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen. 

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Medizinrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Medizinrecht.

        Der Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Studiengangs vergibt die Ärztekammer zwischen 15 und 40 Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Studiengangs können bis zu 470 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.

        Kosten

        Vorschalt-
        kurs

        2.100 €

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium verpflichtend.

        Frühbucher­tarif

        11.700 €

        bis zum 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 3.900 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        12.900 €

        nach dem 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.300 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
         

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
         

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium

        • Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei der drei Klausuren
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        Aktuell sind noch Plätze für einen Einstieg im Oktober frei – melden Sie sich gleich an!

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        • Anmeldeformular (auch per E-Mail möglich)
        • Tabellarischer Lebenslauf (auch per E-Mail möglich)
        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses (per Post). Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables (auch per E-Mail möglich)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Kliniken, Ministerien und Verbänden, Versicherungs- und pharmazeutischen Unternehmen sowie weiteren Institutionen des Gesundheitswesens.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Dr. Sarah Hölker

        Tel.: +49 251 62077-19
        Mail: sarah.hoelker[at]jurgrad.de